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Auch Bring-Along oder Come-Along genannt: Veräußerungsverpflichtung; vertragliche Vereinbarung in Beteiligungs- und/oder Gesellschaftsverträgen, die einem oder mehreren Investoren die Pflicht auferlegen, im Falle des Verkaufs der Anteile an dem Unternehmen durch einen Gesellschafter/eine Gesellschaftergruppe die eigenen Anteile zu den gleichen Bedingungen mitzuverkaufen, um dem Käufer zu ermöglichen, die gesamten Anteile oder zumindest eine kontrollierende Mehrheit zu übernehmen.