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§ 1 Allgemeines
1. Dies sind die Nutzungsbedingungen für die Nutzung der Website „goldaktie.com“ und aller zu dieser Domain gehörenden Subdomains (nachfolgend „Gold Aktie-Website“) sowie für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Gold International BV, Spoorstraat 42-52, 5911 KJ Venlo (nachfolgend „Aktionärin“) und den Anteilsinhabern (nachfolgend „Anteilsinhaber“).
2. Betreiber der Gold Aktie-Website ist die Aktionärin.
3. Die Gold Aktie-Website ist eine Online-Plattform, auf der Anteilsinhabern die Möglichkeit gegeben wird, sich unmittelbar oder mittelbar an der Gold International SE, Füllenbachstr. 4, 40474 Düsseldorf (nachfolgend „Gold Aktie“) mittels stiller Beteiligungen oder partiarischer Darlehen oder Unterbeteiligungen an stillen Beteiligungen oder an offenen Beteiligungen als Aktionär (nachfolgend „Beteiligung“) zu beteiligen. Auf der Gold Aktie-Website werden hierfür Informationen von Gold Aktie veröffentlicht, und Anteilsinhaber haben die Möglichkeit, Gold Aktie Fragen zu stellen sowie dessen Geschäftsidee zu diskutieren. Bei einem Beteiligungserwerb wird die Aktionärin nicht selbst Vertragspartner. Die Beteiligungs- oder Kaufverträge werden ausschließlich zwischen dem Anteilsinhaber und Gold Aktie oder anderen Anteilsinhabern geschlossen.
4. Für sämtliche Dienste der Aktionärin (nachfolgend „Dienste“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Nutzungsbedingungen. Die Nutzungsbedingungen werden angenommen, indem die entsprechende Schaltfläche beim Beteiligungserwerb oder bei der Anmeldung als Anteilsinhaber bestätigt wird. Die Nutzungsbedingungen können jederzeit unter http://www.goldaktie.com abgerufen, ausgedruckt oder lokal abgespeichert werden und werden bei einem Beteiligungserwerb auch per E-Mail zugeschickt.
§ 2 Anmeldung und Anteilsinhaberkonto
1. Die Nutzung einiger Bereiche der Gold Aktie-Website setzt die Anmeldung als Anteilsinhaber voraus. Die Anmeldung ist kostenlos. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Anteilsinhaberkontos unter Zustimmung u.a. zu diesen Nutzungsbedingungen. Mit der Anmeldung kommt zwischen der Aktionärin und dem Anteilsinhaber ein Vertrag über die Nutzung der Gold Aktie-Website zustande. Mit Erwerb einer Beteiligung auf der Gold Aktie-Website eröffnet der Erwerber gleichzeitig ein kostenloses Anteilsinhaberkonto.
2. Die Anmeldung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht bei der Aktionärin anmelden. Die Anmeldung ist ferner nur Verbrauchern gestattet, also solchen natürlichen Personen, welche die Leistungen der Aktionärin in Anspruch nehmen, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann.
3. Die von der Aktionärin bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Anteilsinhaberkontos angegeben werden (d.h. keine Ehepaare oder Familien).
4. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Anteilsinhaber selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Anteilsinhaberkonto umgehend zu korrigieren.
5. Der Anteilsinhaber ist für die Nutzung seines Anteilsinhaberkontos selbst verantwortlich und sollte die Geheimhaltung seines Passworts sicherstellen. Sollte der Anteilsinhaber eine unautorisierte Nutzung seines Passworts oder seines Anteilsinhaberkonto bemerken, ist er verpflichtet, der Aktionärin dieses mitzuteilen.
6. Ein Anteilsinhaberkonto ist nicht übertragbar. Mehrfachregistrierungen einer Person sind nicht gestattet.
7. Die Aktionärin behält sich das Recht vor, Anteilsinhaberkonten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen.
§ 3 Gold Aktie-Website
1. Die Aktionärin stellt mit der Gold Aktie-Website lediglich eine Plattform zur Verfügung, mittels derer Anteilsinhaber Investitionen in Gold Aktie tätigen und Gold Aktie Investoren suchen kann. Die Informationen über Gold Aktie auf der Gold Aktie-Website werden ausschließlich von Gold Aktie zur Verfügung gestellt. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben von Gold Aktie oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Gold Aktie durch die Aktionärin findet nicht statt. Die Aktionärin steht daher nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ein. Informationen und Daten, welche auf der Gold Aktie-Website als „vertraulich“ gekennzeichnet sind (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), unterliegen der Vertraulichkeit. Alle vertraulichen Informationen dürfen von dem Anteilsinhaber ausschließlich zum Zwecke seiner Investitionsentscheidung genutzt werden, und der Anteilsinhaber muss diese Informationen vertraulich behandeln. Die vertraulichen Informationen dürfen von dem Anteilsinhaber in keiner Art oder Form an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder verbreitet werden. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die (a.) dem Anteilsinhaber von dritter Seite ohne Bruch einer Vertraulichkeitsvereinbarung und ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit zur Verfügung gestellt wurden; (b.) bereits offenkundig sind oder (c.) von der Aktionärin zur Weitergabe oder Bekanntmachung freigegeben worden sind.
2. Die Gold Aktie-Website bietet Anteilsinhabern die technische Möglichkeit, in dem von der Aktionärin zur Verfügung gestellten Rahmen, die Gold Aktie-Website zu nutzen, um selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der Gold Aktie-Website von Anteilsinhabern veröffentlichten Inhalte werden von der Aktionärin grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung der Aktionärin dar.
§ 4 Vertragsschluss
1. Ein Vertrag über den Erwerb einer Beteiligung erfordert, dass der Anteilsinhaber das Zahlungsabwicklungsformular auf der Gold Aktie-Website ausfüllt und den Button „Jetzt investieren“ oder „Jetzt kaufen“ am Ende des Zahlungsabwicklungsformulars anklickt. Dies stellt jedoch noch keinen Vertragsschluss dar, sondern der Anteilsinhaber gibt hiermit ein Angebot auf Erwerb einer Beteiligung nach Maßgabe der von dem Anteilsinhaber in dem Zahlungsabwicklungsformular bestätigten Verträge ab. Vertragspartner des Anteilsinhabers ist entweder Gold Aktie oder ein anderer Anteilsinhaber. Die Aktionärin wird nicht Vertragspartner. Einzelheiten regeln die von dem Anteilsinhaber beim Beteiligungserwerb bestätigten Verträge.
2. Wenn der Anteilsinhaber ein Angebot auf Erwerb einer Beteiligung abgibt, schickt ihm die Aktionärin eine E-Mail, die den Eingang des Angebots bei ihr bestätigt (Angebotsbestätigung). Der Vertrag über einen Beteiligungserwerb kommt jedoch erst dann zustande, wenn die Aktionärin den Beteiligungserwerb mit einer weiteren E-Mail bestätigt (Beteiligungsbestätigung). Eines gesonderten schriftlichen Vertragsschlusses bedarf es darüber hinaus nicht. Ein Anspruch des Anteilsinhabers auf Abschluss eines Beteiligungsvertrages besteht nicht.
3. Die Möglichkeit des Erwerbs der auf der Gold Aktie-Website angebotenen Beteiligungen ist zeitlich begrenzt. Die Angebotsdauer wird von der Aktionärin individuell festgelegt. Die Aktionärin ist berechtigt, sie beliebig oft und beliebig lang zu verlängern.
4. Bietet ein Anteilsinhaber (nachfolgend „Verkäufer“) auf der Gold Aktie-Website eine von ihm gehaltene Beteiligung zum Verkauf an, so stellt die Inserierung des beabsichtigten Beteiligungsverkaufs auf der Gold Aktie-Website ein verbindliches Verkaufsangebot dar. Gibt ein anderer Anteilsinhaber (nachfolgend „Käufer“) auf das Inserat hin gemäß § 4 Absatz 1 ein Kaufangebot ab, so kommt der Kaufvertrag verbindlich zustande, sobald die Aktionärin dem Käufer den Beteiligungskauf per E-Mail bestätigt. Darüber hinaus wird die Aktionärin den Verkäufer per E-Mail über den Verkauf benachrichtigen.
5. Kommt es auf der Gold Aktie-Website zu einem Vertragsschluss, teilt die Aktionärin den Vertragspartnern nach Vertragsschluss auf Anfrage die zur wechselseitigen Kontaktaufnahme erforderlichen Daten mit.
§ 5 Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung für sämtliche auf der Gold Aktie-Website vorgenommenen Beteiligungserwerbe wird ausschließlich von der Aktionärin oder einem von der Aktionärin hierfür bevollmächtigten Dritten durchgeführt. Dies bedeutet nicht, dass die Aktionärin oder der Dritte Vertragspartner des Beteiligungserwerbes sind.
§ 6 Provisionen, Agios, Gebühren
1. Die Anmeldung als Anteilsinhaber ist kostenlos.
2. Der Verkauf von Beteiligungen ist für den Verkäufer kostenlos.
3. Kommt es über die Gold Aktie-Website zu einem Beteiligungserwerb, fällt zugunsten der Aktionärin ggf. eine Provision an, die von dem Erwerber zu begleichen ist. Die Höhe der Provision wird entweder bei dem Beteiligungserwerb separat angezeigt oder ist bereits in der für den Beteiligungserwerb zu zahlenden Gesamtsumme enthalten. Einzelheiten regeln die von dem Anteilsinhaber beim Beteiligungserwerb bestätigten Verträge.
4. Anteilsinhaber dürfen gegen Provisionen mit Forderungen aus noch nicht erteilten Gutschriften und mit fälligen und/oder zukünftigen Forderungen nur dann aufrechnen, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§ 7 Handelsvertretung
1. Die Aktionärin wird als Handelsvertreter des Anteilsinhabers bestellt, der befugt ist, den Verkauf von Beteiligungen, welche der Anteilsinhaber zuvor auf der Gold Aktie-Website erworben hat, zu vermitteln oder im Namen des Anteilsinhabers auszuhandeln oder abzuschließen.
2. Es besteht keine Verpflichtung des Anteilsinhabers, die Aktionärin mit dem Verkauf von Beteiligungen zu beauftragen, noch besteht eine Verpflichtung der Aktionärin, einen solchen Verkaufsauftrag anzunehmen. Nimmt die Aktionärin einen Verkaufsauftrag des Anteilsinhabers an, so beschränkt sich die geschuldete Leistung auf das Einstellen des Verkaufsangebots auf der Gold Aktie-Website. Weitere Verkaufsbemühungen werden nicht geschuldet.
3. Die Aktionärin ist berechtigt, beim Verkauf von Beteiligungen von dem Käufer eine Provision gemäß § 6 zu verlangen und zu behalten. Für den Verkäufer ist der Verkauf kostenlos.
4. Die Aktionärin ist berechtigt, das Entgelt für die Beteiligung von dem Käufer einzuziehen. Das Entgelt wird dem Verkäufer (abzüglich der von dem Käufer zu tragenden Provisionen) unverzüglich nach Eingang der Zahlung des Käufers bei der Aktionärin per Banküberweisung auf das in dem Anteilsinhaberkonto des Verkäufers hinterlegte Bankkonto überwiesen. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf ein auf den Verkäufer lautendes deutsches Bankkonto.
§ 8 Änderungen oder Beendigung von Diensten
1. Die Aktionärin ist zur Erbringung der kostenlosen Dienste nicht verpflichtet. Im Gegenzug ist der Anteilsinhaber berechtigt, jederzeit die Nutzung der Dienste einzustellen.
2. Die Dienste der Aktionärin entwickeln sich fort und können sich daher von Zeit zu Zeit verändern - so können beispielsweise einzelne Funktionen oder Features hinzugefügt oder entfernt werden. Die Aktionärin kann auch einen Dienst zeitweise oder dauerhaft einstellen, zum Beispiel aus technischen oder rechtlichen Gründen. Sofern möglich, insbesondere bei der dauerhaften Einstellung eines Dienstes aus wirtschaftlichen Gründen, wird die Aktionärin den Anteilsinhabern im Rahmen des jeweiligen Dienstes über die bevorstehende Einstellung informieren.
§ 9 Systemintegrität
Die Aktionärin behält sich vor, den Umfang und die Funktionalitäten der Webseite jederzeit zu ändern, einzuschränken oder diese einzustellen. Obwohl die Aktionärin sich bemüht, ihren Service ohne technische Störungen anzubieten, können insbesondere Wartungsarbeiten, Weiterentwicklung und/oder andere Störungen die Nutzungsmöglichkeiten einschränken und/oder zeitweise unterbrechen. Unter Umständen kann es hierbei zu Datenverlusten kommen. Die Aktionärin übernimmt daher keine Gewähr für die Verfügbarkeit des Services oder das Ausbleiben von technischen Störungen oder Datenverlusten.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Für eine Haftung der Aktionärin auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
1. Die Aktionärin haftet, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Aktionärin nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
2. Sofern die Aktionärin gemäß § 10 Absatz 1 für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist ihre Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Aktionärin nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Ist ein Beteiligungserwerb oder ein hiermit zusammenhängender Vertrag unwirksam, beschränken sich hieraus etwa ergebende Ansprüche des Anteilsinhabers gegen die Aktionärin auf die Erstattung des für den Beteiligungserwerb gezahlten Entgeltes.
3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten weder wenn die Aktionärin eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Aktionärin, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, derer die Aktionärin sich zur Vertragserfüllung bedient.
§ 11 Risikohinweise
1. Investitionen in Gold Aktie bieten große Chancen, sind jedoch auch riskant. Im schlechtesten Fall besteht die Gefahr des Verlustes der gesamten Investition.
2. Durch die Aktionärin erfolgt keinerlei Anlageberatung oder sonstige Beratung. Ein Auskunfts- oder Beratungsvertrag kommt nicht zustande. Die Aktionärin ist nicht verpflichtet, über laufende Entwicklungen der Gold Aktie zu unterrichten.
3. Die Aktionärin ist von der Idee und dem Team der auf der Website präsentierten Gold Aktie überzeugt. Die Informationen über Gold Aktie auf der Gold Aktie-Website werden ausschließlich von Gold Aktie zur Verfügung gestellt. Eine Plausibilitätsprüfung der Angaben von Gold Aktie oder eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Gold Aktie durch die Aktionärin findet nicht statt.
4. Die Beteiligung an Gold Aktie ist eine seltene Gelegenheit. Es besteht daher nur ein eingeschränkter Markt für Beteiligungen an Gold Aktie. Die Veräußerung von Beteiligungen an Gold Aktie ist in Ermangelung eines entsprechenden Marktes nur eingeschränkt möglich.
5. Es obliegt allein dem Anteilsinhaber, zu entscheiden, ob er unter Nutzung der Gold Aktie-Website in Gold Aktie investiert. Die auf der Gold Aktie-Website verfügbaren Informationen stellen keine Beratungsleistung der Aktionärin dar und ersetzen keine fachkundige Beratung. Die Aktionärin empfiehlt daher, sich vor der Investition in Gold Aktie und auch während der Laufzeit der Beteiligung gegebenenfalls über die rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen einer Beteiligung zu informieren. Jede Beteiligung kann einen Totalverlust der Investitionssumme zur Folge haben. Der Anteilsinhaber sollte daher nur Gelder investieren, deren eventuellen Verlust er sich leisten kann.
§ 12 Anwendbares Recht, Widersprüchliche Regelungen, Salvatorische Klausel
1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2. Sollte es Widersprüche zwischen diesen Nutzungsbedingungen und anderen Regelungen geben, die der Anteilsinhaber bestätigt, haben die anderen Regelungen Vorrang. Dies gilt insbesondere für die Verträge zum Beteiligungserwerb.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
§ 13 Änderungen der Nutzungsbedingungen
Die Aktionärin behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Anteilsinhabern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Anteilsinhaber der Geltung der neuen Nutzungsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail schriftlich oder in Textform gegenüber der Aktionärin, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Die Aktionärin wird die Anteilsinhaber in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen. Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen können unter http://www.goldaktie.com abgerufen werden. Wenn ein Anteilsinhaber mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden ist, muss er die Nutzung der Dienste der Aktionärin einstellen.
Stand: 6. Januar 2014